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07.04.2011, 19:21 | |
Unterfeldwebel Регистрация: 04.01.2011 Адрес: Москва Сообщений: 286 | Re: Прямая подчиненность СД Мда. Все же интересно... Может быть было негласное правило - "элиту" разрабатывает она сама? То есть если сдшники засекли гестаповца - передали информацию в гестапо и те по варианту Лемана поступали и наоборот. |
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08.04.2011, 09:39 | |
General-major Регистрация: 14.05.2006 Адрес: Festungskommandantur Libau Сообщений: 5,701 | Re: Вопросы о спецслужбах от slava8182 Вот к примеру закон о ГЕСТАПО... (Gestapo-Gesetz) Gesetz über die Geheime Staatspolizei 30. November 1933 PGS 1933, S. 413 Das Staatsministerium hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1. (1) Die Geheime Staatspolizei bildet einen selbständigen Zweig der inneren Verwaltung. Ihr Chef ist der Ministerpräsident. Mit der laufenden Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt der Ministerpräsident den Inspekteur der Geheimen Staatspolizei. (2) Im Falle der Behinderung wird der Ministerpräsident als Chef der Geheimen Staatspolizei durch den Staatssekretär im Staatsministerium vertreten. (3) der Inspekteur der Geheimen Staatspolizei ist zugleich Leiter des Geheimen Staatspolizeiamts (GESTAPA). инспектором Тайной государственной полиции является Руководитель Тайного государственного учреждения полиции). § 2. Zum Aufgabengebiet der Geheimen Staatspolizei gehören die von den Behörden der allgemeinen und der inneren Verwaltung wahrzunehmenden Geschäfte der politischen Polizei. Welche Geschäfte im einzelnen auf die Geheime Staatspolizei übergehen, wird durch den Ministerpräsidenten als Chef der Geheimen Staatspolizei bestimmt. § 3. (1) Die bisher von dem Ministerium des Innern wahrgenommenen Geschäfte der politischen Polizei gehen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf das Geheime Staatspolizeiamt über. (2) Die Landes-, Kreis- und Ortspolizeibehörden haben in den Angelegenheiten der Geheimen Staatspolizei den Weisungen des Geheimen Staatspolizeiamts Folge zu leisten. § 4. Der Finanzminister ist ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes den Staatshaushaltsplan zu ändern. § 5. Die Bestimmungen des Gesetzes vom 26. April 1933 (Gesetzessamml. S. 122) treten insoweit außer Kraft, als sie diesem Gesetz entgegenstehen. § 6. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. zugleich als Minister des InnernBerlin, den 30. November 1933 (Siegel.) Das Preußische Staatsministerium. Göring, Popitz. __________________ "Genossen, da stehen Letten; das sind nicht Russen!" |
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08.04.2011, 09:43 | |
General-major Регистрация: 14.05.2006 Адрес: Festungskommandantur Libau Сообщений: 5,701 | Re: Вопросы о спецслужбах от slava8182 Вот еще закон о ГЕСТАПО.... Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Geheime Staatspolizei (10. Februar 1936) Auf Grund der §§ 1 und 8 des Gesetzes über die Geheime Staatspolizei vom 10. Februar 1936 (Gesetzsamml. S.21) wird verordnet: § 1. Die Geheime Staatspolizei kann polizeiliche Ermittlungen in Hoch-, Landesverrats- und Sprengstoffsachen sowie bei sonstigen Angriffen auf Partei und Staat führen. § 2. (1) Das Geheime Staatspolizeiamt kann im Rahmen der Zuständigkeit der Geheimen Staatspolizei Maßnahmen im ganzen Landesgebiet und Maßnahmen mit Wirkung für das ganze Landesgebiet treffen. (2) Das Geheime Staatspolizeiamt nimmt die Zuständigkeit der obersten Landesbehörde in den Angelegenheiten des Gesetzes über Schußwaffen und Munition vom 13. Juli 1928 (Reichsgesetzbl. S.198) wahr. (3) Das Geheime Staatspolizeiamt ist die Zentralsammelstelle für politisch-polizeiliche Nachrichten. (4) Das Geheime Staatspolizeiamt verwaltet die staatlichen Konzentrationslager. (5) In Berlin ist das Geheime Staatspolizeiamt auch für die landes-, kreis- und ortspolizeilichen Aufgaben der Geheimen Staatspolizei zuständig. Ob und wieweit diese Aufgaben der Staatspolizeistelle Berlin übertragen werden, bestimmt der Chef der Geheimen Staatspolizei. § 3. Die Staatspolizeistellen können im Rahmen der Zuständigkeit der Geheimen Staatspolizei alle der Geheimen Staatspolizei 96 Die Gestapo im NS-Gau Thüringen 1933 – 1945 obliegenden Maßnahmen mit Ausnahme des Verbots periodischer Druckschriften in ihrem Amtsbezirke treffen. § 4. (1) Soweit es zum Zwecke der Erforschung und Bekämpfung staatsfeindlicher Bestrebungen erforderlich ist, können die Kreispolizeibehörden und die Ortspolizeibehörden in Städten mit mehr als 5000 Einwohnern zur Unterstützung der Geheimen Staatspolizei die Beschlagnahme von Druckschriften und Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechts anordnen. In diesem Rahmen haben die Kreis- und Ortspolizeibehörden den Weisungen der zuständigen Staatspolizeistelle Folge zu leisten. (2) Am Sitze einer Staatspolizeistelle übt diese im Rahmen der Zuständigkeit der Geheimen Staatspolizei auch die ortspolizeilichen Befugnisse aus. § 5. Die Geheime Staatspolizei ist ein selbständiger Zweig der inneren Verwaltung. Ihre Beamten, Angestellten und Lohnempfänger sind solche der inneren Verwaltung. Ihr oberster Dienstvorgesetzter ist der Chef der Geheimen Staatspolizei. § 6. Der Leiter des Geheimen Staatspolizeiamts vertritt den Stellvertretenden Chef der Geheimen Staatspolizei in allen Dienstgeschäften. § 7. Das Geheime Staatspolizeiamt kann im Rahmen der Zuständigkeit der Geheimen Staatspolizei Ersuchen an die Ober- und Regierungspräsidenten sowie an alle Polizeibehörden richten. Die Ober- und Regierungspräsidenten haben den Weisungen des Geheimen Staatspolizeiamts in Angelegenheiten der Geheimen Staatspolizei Folge zu leisten. § 8. (1) Die Staatspolizeistellen befinden sich am Sitze der Regierung. Ausnahmen von diesem Grundsatze kann der Chef der Geheimen Staatspolizei im Einvernehmen mit dem Minister des Innern bestimmen. (2) Ein Verzeichnis der Staatspolizeistellen ist in der Anlage beigefügt. § 9. (1) Die Leiter der Staatspolizeistellen und politischen Sachbearbeiter der Regierungspräsidenten werden vom Chef der Geheimen Staatspolizei im Einvernehmen mit dem Minister des Innern bestimmt. (2) Im Falle der Verhinderung des Leiters der Staatspolizeistelle werden die Geschäfte des politischen Sachbearbeiters des Regierungspräsidenten von dem zur ständigen Vertretung des Leiters der Staatspolizeistelle bestimmten Beamten des höheren Dienstes wahrgenommen, den der Chef der Geheimen Staatspolizei im Einvernehmen mit dem Minister des Innern bestimmt. § 10. Die Staatspolizeistellen können an alle Polizeibehörden ihres Amtbereichs Ersuchen richten. In Landkreisen ist das Ersuchen grundsätzlich an den Landrat zu richten; in Eilfällen genügt die Unterrichtung des Landrats. Die Berichte der dem Landrate nachgeordneten Behörden an die Staatspolizeistellen sind durch den Landrat zu leiten; in Eilfällen genügt die gleichzeitige Unterrichtung des Landrats. § 11. Die Kreispolizeibehörden haben der zuständigen Staatspolizeistelle über alle wichtigen politischen Vorgänge und Beobachtungen unmittelbar zu berichten. § 12. Soweit Beamte der Geheimen Staatspolizei im Rahmen der Zuständigkeit der Geheimen Staatspolizei die den Behörden und Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienstes nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung obliegenden Aufgaben übernehmen, handeln sie als Hilfsbeamte des Oberreichsanwalts oder des örtlich zuständigen Oberstaatsanwalts. § 13. Der Chef der Geheimen Staatspolizei verfügt über die im Haushalt der inneren Verwaltung gesondert für die Geheime Staatspolizei ausgeworfenen Mittel. § 14. Amtliches Mitteilungsblatt für den Chef und den Stellvertretenden Chef der Geheimen Staatspolizei ist das Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern. § 15. Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 10. Februar 1936. Der Reichs- und Preußische Der Preußische Ministerpräsident. Minister des Innern. __________________ "Genossen, da stehen Letten; das sind nicht Russen!" |
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08.04.2011, 13:29 | |
General-major Регистрация: 14.05.2006 Адрес: Festungskommandantur Libau Сообщений: 5,701 | Re: Вопросы о спецслужбах от slava8182 Вот до кучи еще один важный документ....(На других языках походу и есле неошибся можно найти в зборнике по Нюренюергскому процессу (Том.38 ст.107-110 (???) Посмотрите то что выделено синим и красным.... Gründung und Organisation des Reichssicherheitshauptamts im September 1939 a. Befehl Reinhard Heydrichs als Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitshauptamts zur Organisation des SD und der Sicherheitspolizei (23. September 1939) Betr.: Organisation des SD und der Sicherheitspolizei (ohne Protektorat Böhmen und Mähren) I. Organisation. a) An die Stelle der Bezeichnung „SD-Unterabschnitt“ tritt die Bezeichnung „SD-Abschnitt“. Die Bezirke der SD-Abschnitte entsprechen den Bezirken der Staatspolizeistellen (bezw. den Bezirken der Staatspolizeileit stellen Berlin, Stuttgart und Karlsruhe). Ausnahmen werden vom Sicherheitshauptamt besonders verfügt. Die SD-Abschnitte errichten nach Bedarf mit Genehmigung des Sicherheitshauptamtes Aussenstellen, die den SD-Abschnitten unterstellt sind. Die SD-Abschnitte haben ihren Sitz am gleichen Ort, an dem die für den Bezirk zuständige Staatspolizeistelle ihren Sitz hat; sie werden nach diesem Ort benannt, z.B. – SD-Abschnitt Allenstein. Ausnahmen werden vom Sicherheitshauptamt besonders verfügt. b) Die am Sitz einer Staatspolizeistelle befindlichen SDAbschnitte werden als SD-Leitabschnitte bezeichnet. Die SD-Abschnitte am Sitz der Staatspolizeistellen Berlin, Stuttgart, Karlsruhe führen ebenfalls die Bezeichnung SD-Leitabschnitte. c) Die SD-Führer der SS-Oberabschnitte führen die Bezeichnung: „Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD“. Ihre Bereiche decken sich mit denen der Höheren SS- und Polizeiführer (Wehrkreise). Ausnahmen werden vom Sicherheitshauptamt verfügt. d) Die Neugliederung des Sicherheitshauptamtes wird durch besonderen Befehl verfügt. II. Aufgaben. a) SD-Abschnitte. Die gesamten SD-Aufgaben, die bisher von den SD-Oberabschnitten und SD-Unterabschnitten wahrgenommen wurden, werden den SD-(Leit)Abschnitten übertragen, soweit sie nicht durch besondere Verfügung dem Sicherheitshauptamt übertragen werden. Die SD-(Leit)Abschnitte berichten unmittelbar an das Sicherheitshauptamt und erhalten von dort unmittelbare Weisungen. Angelegenheiten von bereichswichtiger Bedeutung erledigen die SD-Abschnitte selbständig; über Angelegenheiten von all Entstehung gemeiner Bedeutung und über reichswichtige Angelegenheiten ist an das Sicherheitshauptamt zu berichten. Für die Berichterstattung an die Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD ist das unter II c 3 und 4 ausgeführte massgebend. Über gewisse Aufgabenverlagerungen zwischen Stapo-Kripo und SD erfolgt noch Anweisung. b) SD-Leitabschnitte: Die SD-Leitabschnitte erfüllen für ihren SD-Abschnittsbezirk die Aufgaben eines SD-Abschnittes. Die Leitbefugnis über die übrigen SD-Abschnitte ihres Leitabschnittsbezirks üben sie nach der noch zu erlassenden Dienstanweisung für die SD-Leitabschnitte aus. c) Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD. 1) Ihre Aufgaben, erweitert durch die nachfolgenden Ziffern 2- 6, ergeben sich bis zum Erlass einer neuen Gesamtdienstanweisung aus der dem Runderlass des Reichs- und Preussischen Ministers des Innern vom 20.9.1936 Pol. S-V 1 Nr. 7/36 (RMBLiV. S.1343) – beigefügten Dienstanweisung und aus den Sonderdienstanweisungen für die Inspekteure der Sicherheitspolizei in Wien und Reichenberg, sowie aus dem Runderlass vom 27.6.1938 – S-V 8 Nr.93/38 g- betr. Mob-Aufgaben. 2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Inspekteure fortlaufende und eingehende Inspektionen der zu ihrem Bereich gehörenden Dienststellen der Sicherheitspolizei und des SD (Staatspolizei(leit)stellen, Kripo, SD-(leit)abschnitte) vorzunehmen. Dieser Inspektionstätigkeit ist mindestens die Hälfte der Zeit zu widmen. Über die Ergebnisse dieser Inspektionstätigkeit ist mir laufend an meine persönliche Anschrift zu berichten. 3) Die Inspekteure erhalten von allen wichtigen und grundsätzlichen Verfügungen des Sicherheitshauptamtes und von allen wichtigen und grundsätzlichen Berichten der Staatspolizei (leit)stellen, der Kriminalpolizei(leit)stellen und der SD- (Leit)abschnitte durch Übersendung von Abdrucken Kenntnis. Sie sind über alle für die zur Erfüllung der ihnen durch Dienst anweisung übertragenen Aufgaben wichtigen Vorkommnisse auf dem laufenden zu halten. Im Rahmen dieser Aufgaben sind die Inspekteure berechtigt, von den genannten Dienststellen Berichte anzufordern und allgemeine Weisungen zu geben. 4) Alle Konflikte oder Schwierigkeiten mit Dienststellen des Staates, der Partei und der Wehrmacht sind von den Dienststellen der Sicherheitspolizei und des SD jeweils dem Inspekteur und dem Sicherheitshauptamt zu berichten, gleichgültig ob sie örtlich beigelegt werden oder nicht. 5) Die Inspekteure sind keine sachliche Zwischeninstanz zwischenden Staatspolizei(leit)stellen, Kriminalpolizei(leit)stellen, SD-(Leit)Abschnitten auf der einen und dem Sicherheitshauptamt, dem Geheimen Staatspolizeiamt und dem Reichskriminalpolizeiamt auf der anderen Seite. Sie sind nach innen und nach aussen die persönlichen Repräsentanten des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD in ihrem Bereich und deshalb die persönlichen Führer, Erzieher und Betreuer der ihnen unterstellten Angehörigen der Sicherheitspolizei und des SD. 6) Die Vertretung des Inspekteurs bei Abwesenheit wird auf Antrag von Fall zu Fall geregelt. III. Stellenbesetzung. a) Es ist bis zum 5.10.1939 die derzeitige Besetzung der Stäbe der Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD und der SDAbschnitte und Aussenstellen mit der bisherigen Referats-, Abteilungs- und Hauptabteilungsplanstellenbezeichnung zu melden; unter Berücksichtigung des Personalbefehls vom 23.9.39 gilt als Stichtag für diese Meldung der 30.9. b) Bis zum 15.10.1939 ist dem SD-Hauptamt unter Zugrundelegung des Befehls C.d.S. 7350/39/SD I 11 vom 5.7.1939 ein Vorschlag über die künftige Besetzung der Stäbe der Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD, der SD-Abschnitte und Aussenstellen nach der bisherigen Referats-, Abteilungs- und Hauptabteilungsplanstellenbezeichnung vorzulegen. c) Planstellen von Mitarbeitern, die zur Zeit bei den Einsatzkommandos, der Wehrmacht usw. eingesetzt sind, sind unter Hinweis auf ihre Abwesenheit im Stabe des Inspekteurs mit aufzuführen. Von den Einsatzkommandos, von der Wehrmacht usw. zurückkehrende Mitarbeiter sind sofort zur Versetzung zu den SD-(Leit)abschnitten oder Aussenstellen zu melden. Die bisher von den Betreffenden innegehabten Planstellen sind zur Verlegung auf den entsprechenden SD-(Leit)abschnitt zu beantragen. Gez. Heydrich __________________ "Genossen, da stehen Letten; das sind nicht Russen!" |
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08.04.2011, 14:25 | |
Leutnant Регистрация: 30.12.2008 Адрес: Лодомерія Сообщений: 1,300 | Re: Прямая подчиненность СД Если уж следовать Вашим аналогиям - то СД (внутр.) можно отнести к информационным, а не к силовым спецслужбам. Тем более, что СД считалась партийным органом, и в разработке гос. органов ей делать было нечего; к тому же и арестовывать не имела права. |
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cказали "Спасибо" Суер*Выер |
08.04.2011, 15:29 | ||
Unterfeldwebel Регистрация: 04.01.2011 Адрес: Москва Сообщений: 286 | Re: Прямая подчиненность СД Цитата:
Гиммлер так объяснял различия в сфере компетенций между СД и гестапо. Органы СД занимаются исследованием и подготовкой материалов общего характера — планы оппозиционных партий и течений, сферы их влияния, системы связей и контактов, воздействие отдельных нелегальных организаций и т. д. Гестапо же, опираясь на материалы и разработки СД, проводит следствие по конкретным делам, производит аресты и отправляет виновных в концлагеря. Схема "голова - руки". Обратите внимание. ...Такая же преступная работа была проведена СД перед началом вторжения в Югославию. Советским обвинением была предъявлена Трибуналу «розыскная книга», составленная относящимся к СД так называемым немецким Балканским институтом «Зюд-Ост Дейтше Институт». Эта книга включала свыше 4 тысяч имен югославских граждан, которые при нападении на Югославию должны были быть немедленно арестованы. Составленная СД книга была передана исполнительной полиции, т. е. гестапо, которая и должна была непосредственно осуществить аресты. Книга была обнаружена в регистратуре гестапо в Мариборе, причем имела следующий гриф, сделанный сотрудниками СД: «поименованных в тексте лиц нужно арестовать...» Как может нижестоящая или равная по юридическому статусу организация в приказном порядке императивно что то требовать у вышестоящей? То есть в гестапо лежал документ, в котором СД ПРИКАЗЫВАЕТ его сотрудникам провести аресты. Косвенное доказательство того, что статус СД был выше статуса гестапо. | |
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08.04.2011, 21:28 | |
Stabsfeldwebel Регистрация: 02.12.2010 Адрес: Ильичевск, Украина Сообщений: 845 | Re: Вопросы о спецслужбах от slava8182 Обычный пример информационного обмена и не надо искать бредовые факты, что якобы СД главнее гестапо... __________________ "Чем больше сомнений, тем смелее вперед по дороге долга" М.Г. Дроздовский |
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09.04.2011, 11:33 | |
Stabsfeldwebel Регистрация: 02.12.2010 Адрес: Ильичевск, Украина Сообщений: 845 | Re: Прямая подчиненность СД Главная задача у них была общая - обеспечение безопасности Рейха, по этому в своей деятельности они часто пересекались. однако гестапо по сравнению с СД имело преимущество, так как обладало правом осуществлять аресты и вести следственные действия, а СД лишь выполняло роль сборщика информации. На завершающем этапе войны деятельнлость СД 9 (3 упр) практически не видна на фоне работы гестапо. Но по статусу они являлись равноценными органами - управлениями РСХА: 3 - СД, 4 - гестапо... __________________ "Чем больше сомнений, тем смелее вперед по дороге долга" М.Г. Дроздовский |
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09.04.2011, 11:58 | |
Модератор | Re: Прямая подчиненность СД Армия и полиция тоже имеют одинаковую главную задачу - обеспечение безопасности государства. Но одинаковыми ведомствами их не назвать. А по остальному согласен. __________________ "Hoth mit Uns"/"С нами Гот!" ------ -----солдаты 4-й танковой армии |
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09.04.2011, 12:11 | ||
Oberregierungs-und Kriminalrat Регистрация: 10.09.2005 Адрес: Москва, Россия Сообщений: 6,259 | Re: Прямая подчиненность СД Цитата:
Нельзя же так!!! Армия имеет главную задачу - оборона государства от внешнего супостата. Полиция - охрана общественного порядка и борьба с преступностью. В армии - служат, в полиции - работают... | |
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